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Inhaltsverzeichnis |
1.
Warum geben die Stadtwerke Heidenheim dem Trinkwasser je 1,5
mg Phosphat (PO4) und 4,5 mg Silikat (SiO2) zu?
2.
Ist diese Phosphat-/ Silikatzugabe zulässig?
3.
Was hat die Stadtwerke Heidenheim AG als regionales Versorgungsunternehmen
bewogen, die Frage der Korrosionsvorgänge in Hausinstallationen
sowie den Einfluss von Inhibitoren auf die Steinbildung (Kalkabscheidung)
bei Erwärmung des Trinkwassers näher zu untersuchen?
4.
Wie sind die Stadtwerke Heidenheim AG bei Ihren Untersuchungen
vorgegangen?
5.
Was passiert bei Korrosionen in Wasserleitungsrohren?
6.
Was versteht man unter Korrosionsschäden?
7.
Warum treten Rostwasser und Zinkgeriesel überwiegend in
neuen Häusern auf?
8.
Gibt es außer der Inhibierung keine andere Möglichkeit,
Korrosionsschäden entgegenzuwirken?
9.
Da nicht überall Korrosionsschäden auftreten, stellt
sich die Frage, welche Rolle die chemische Zusammensetzung des
Wassers spielt?
10.
Wie stellt sich der Gesetzgeber zur Frage der Zumischung von
Inhibitoren zum Trinkwasser?
11.
Ist Phosphat für die menschliche Gesundheit schädlich?
12.
Können Inhibitoren im Trinkwasser bei der Lebensmittelzubereitung
störend sein?
13.
Hat die Inhibierung Auswirkungen auf die Wasserhärte und
damit auf die Waschmitteldosierung?
14.
Wirkt sich die zentrale Zugabe von Inhibitoren auf Einzeldosierungsanlagen
aus?
15.
Durch welche zusätzlichen Maßnahmen kann die Wirkung
der Inhibierung unterstützt werden, um aufgetretenes Rostwasser
und Zinkgeriesel nachhaltig zu bekämpfen?
16.
Wie wirkt sich die Inhibitorzugabe zum Trinkwasser auf Gewässer
aus?
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1. Warum geben die Stadtwerke Heidenheim
dem Trinkwasser je Liter 1,5 mg Phosphat (PO4) und 4,5 mg Silikat
(SiO2) zu?
Die Stadtwerke Heidenheim werden ab Oktober 2002 dem Heidenheimer
Trinkwasser eine Phosphat-/Silikat-Lösung zur Rohrnetzinhibierung
und Härtestabilisierung zudosieren. Diese Maßnahme
trägt zur weiteren Steigerung der guten Wasserbeschaffenheit
des Heidenheimer Trinkwassers bei, da aufgrund natürlicher
Wasserinhaltstoffe Korrosionen und Inkrustierungen in Installationssystemen
von Kundenanlagen nicht immer ausgeschlossen werden können
und dies durch die vorgesehene Zudosierung nahezu unterbunden
werden kann.
Durch die Inhibierung werden die im Trinkwasser vorhandenen Härtebildner
Calcium und Magnesium dahingehend stabilisiert, dass unerwünschte
Härteausfällungen (Kesselstein, Verkalkung) - insbesondere
in Warmwassersystemen - weitestgehend verhindert werden. Dadurch
wird die Kalksteinbildung z. B. in Warmwassergeräten, Durchlauferhitzer,
Kaffeemaschinen, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Heizungsanlagen
zur Brauchwassererwärmung, etc. um bis zu 90 % reduziert.
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2. Ist diese Phosphat-/ Silikatzugabe
zulässig?
Die Trinkwasserverordnung erlaubt eine Phosphatzugabe
zum Trinkwasser bis zu einer Menge von 5 mg/l P2O5, das entspricht
6,7 mg/l PO4 und eine Silikatzugabe bis zu einer Menge von 40
mg/l SiO2. Die Stadtwerke Heidenheim mischen ihrem Wasser nach
der Vorinhibierung nur 1,5 mg/l PO4 und 4,5 mg/l SiO2 zu, da
bereits mit dieser geringen Menge ein vorbeugender Effekt erzielt
werden kann.
Das in vielen Wasserwerken zum Einsatz gelangende Produkt, dem
hygienische Unbedenklichkeit bescheinigt wird und das für
die Aufbereitung von Trinkwasser zugelassen ist, wird nur in
äußerst geringen Mengen dem Wasser zugesetzt, die
zudem weit unter den zulässigen Grenzwerten der Trinkwasserverordnung
(TrinkwV) liegen. Die auch in annähernd allen natürlichen
Trinkwässern vorhandenen Silikate und Phosphate beeinträchtigen
in keiner Weise den Geschmack und die Bekömmlichkeit des
Trinkwassers.
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3. Was hat die Stadtwerke Heidenheim
AG als regionales Versorgungsunternehmen dazu bewogen, die Frage
der Korrosionsvorgänge in Hausinstallationen sowie den Einfluss
von Inhibitoren auf die Steinbildung (Kalkabscheidung) bei Erwärmung
des Trinkwassers näher zu untersuchen?
Die Stadtwerke Heidenheim liefert Ihren Kunden ein mineralstoffreiches
Trinkwasser von bester Qualität. Über ein ausgedehntes
Leitungsnetz fließt das Trinkwasser von den eigenen Wassergewinnungsanlagen
Pumpwerk 7. Fuß, Pumpwerk Mergelstetten und Pumpwerk Schmittenberg
in das Verteilungsnetz. Auf seinem Weg dorthin bleibt die Qualität
des Wassers unverändert gut.
Erst auf dem letzten Abschnitt, den das Trinkwasser auf seinem
Wege zum Kunden zurücklegt, nämlich beim Durchfließen
der Hausinstallationsleitungen hat sich in einigen Häusern
die Wasserqualität erheblich verschlechtert. Infolge mangelhaft
verzinkter Rohrleitungen wird das Wasser mit Korrosionsprodukten
angereichert.
Diese zwar außerhalb des Verantwortungsbereiches der Stadtwerke
Heiden-heim liegende Qualitätsveränderung wollte das
Unternehmen nicht hinnehmen, sondern vielmehr seinen Kunden bei
der Lösung des Problemes behilflich sein. Denn Trinkwasser
ist das zentrale Lebensmittel und kann durch nichts ersetzt werden.
Seine Güte und Qualität ist daher von allergrößter
Bedeutung.
Die Stadtwerke Heidenheim haben im Rahmen eines Untersuchungsprojektes
ein neuartiges Dosierverfahren (Integrationsverfahren) getestet,
dass sich sowohl durch Umweltfreundlichkeit als auch durch hohe
Wirtschaftlichkeit auszeichnet. Diese Versuche wurden vom DVGW-Technologiezentrum
Wasser (TZW) in Karlsruhe wissenschaftlich betreut und begleitet.
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4. Wie sind die Stadtwerke Heidenheim
AG bei ihren Untersuchungen vorgegangen?
Aufgrund der sich abzeichnenden Verabschiedung der Richtlinie
über die Qualität von Wasser für den menschlichen
Gebrauch (EG-Trinkw-Richtl) durch den Rat der Europäischen
Union im Jahre 1998 und den damit verbundenen verschärften
Anforderungen an das Trinkwasser sowie Klagen von Stadtwerke-Kunden
über Rostwasser und Korrosionsprodukte im Trinkwasser, insbesondere
bei neuen Hausinstallationen, haben die Stadtwerke Heidenheim
am 12.11.1998 das DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW) in Karlsruhe
mit der Durchführung von Korro-sionsversuchen in trinkwasserführenden
Metallsystemen beauftragt.
Das Ziel der Untersuchungen bestand darin, die Abgabe von Kupfer
aus Kupferleitungen, von Blei und Zink aus verzinkten Stahlleitungen
und Eisen aus unlegierten Stahlrohren mit dem örtlichen
Trinkwasser ohne und mit Dosierung von Inhibitoren unterschiedlicher
Zusammensetzung und Konzentration zu quantifizieren. Des Weiteren
sollte der Einfluss von Inhibitoren auf die Verminderung der
Stein-bildung (Kalkablagerungen) in Warmwassersystemen untersucht
werden. Die vorge-fertigten Versuchsanlagen wurden Anfang 1999
im Hochbehälter Schmittenberg der Stadtwerke Heidenheim
aufgebaut und in Betrieb genommen.
Nachdem eine genügend große Anzahl von Untersuchungsergebnissen
von den Versuchsanlagen im Hochbehälter Schmittenberg über
einen aussagekräftigen Zeitraum vorlag, wurde das TZW am
12.04.2000 durch die Stadtwerke Heidenheim beauftragt, die Untersuchungen
zur Reduzierung von Rostwasser und weiterer Korrosionsprodukte
(Zinkgeriesel) mit Dosierung von Inhibitoren im Bereich des Heidenheimer
Versorgungsgebietes Reutenen Nord und Kreiskrankenhaus
in einem Feldversuch durch zuführen.
Die Auswertung der Versuche ergab, dass der Einsatz von Kupfer
als Rohrwerkstoff mit und ohne Inhibitor möglich ist und
dass der Parameterwert für Blei beim Einsatz von verzinkten
Stahlrohren mit einem Bleigehalt < 0,25 % Pb nicht überschritten
wird. Die Aufgabenstellung einer Härtestabilisierung und
der Verminderung von Problemen mit Rostwasser und weiterer Korrosionsprodukte
bei verzinkten Stahlrohren in Hausinstallationen kann durch den
Einsatz von Inhibitoren erfüllt werden. Dies ist auch in
den Ergebnissen der Beprobung von Hydranten und Hausinstallationen
im Bereich der beiden Heidenheimer Versorgungsgebieten Reutenen
Nord und Kreiskrankenhaus deutlich erkennbar.
Reklamationen von Stadtwerke-Kunden im Bereich der zuvor genannten
Versorgungsgebiete über Rostwasser und Ablagerungen (Zinkgeriesel)
in den Hausinstallationen sind zunehmend zurückgegangen.
Alle Versuche haben bestätigt, dass durch die Zugabe von
Inhibitoren zum Heidenheimer Trinkwasser eine vorbeugende bzw.
sanierende Wirkung erzielt wird.
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5. Was passiert bei Korrosionen in
Wasserleitungsrohren?
Die Korrosion von Wasserleitungen aus metallischen Werkstoffen
lässt sich grundsätzlich nicht verhindern, da Metall
gegen Wasser nie völlig beständig ist. Berühren
sich Metall und Wasser treten stets elektrochemische Wechselwirkungen
ein, die mit einem Abtrag des Metalls verbunden sind. Diese Vorgänge
werden als Korrosion bezeichnet.
Wenn der Korrosionsabtrag der Metalloberfläche langsam und
gleichmäßig verläuft, bilden die entstehenden
Korrosionsprodukte auf der Metalloberfläche Deckschichten
aus, die mit der Zeit in sogenannte Schutzschichten
übergehen. Diese hemmen die weitere Korrosion und stellen
für den Werkstoff einen Langzeitschutz dar. Es kommt nicht
zur Verfärbung des Wassers. Wird die Schutzschichtbildung
jedoch aufgrund von Material- oder Installationsmängeln
dadurch gestört, dass der Flächenabtrag ungleichmäßig
erfolgt, so können Korrosionsschäden auftreten.
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6. Was versteht man unter Korrosionsschäden?
Unter Korrosionsschäden versteht man nicht nur
Installationsschäden wie Rohrdurchbrüche oder das Zuwachsen
von Leitungen mit Rostknollen, sondern auch die Verunreinigung
des Trinkwassers mit Zinkgeriesel (Sand) und mit
Korrosionsprodukten des Eisens (Rostwasser).
Der häufigste Korrosionsschaden, der allerdings nur selten
mit einem Rohrdurchbruch einhergeht, ist in Gebieten die mit
hochwertigen Grundwässern versorgt werden das Auftreten
von rostig braun verfärbtem Wasser und von Zinkgeriesel.
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7. Warum treten Rostwasser und Zinkgeriesel
überwiegend in neuen Häusern auf?
Seit etwa 1960 kamen mit dem einsetzenden Bauboom Rohre
mit mangelhafter Verzinkung in den Handel, meistens Importware
aus dem Ausland. Diese Billigrohre hatten zeitweise sehr hohe
Marktanteile. Die in der Bundesrepublik hergestellten Qualitätsrohre
entsprachen auch damals schon den Anforderungen der DIN 2444.
Diese DIN 2444 wurde allerdings in den 70er Jahren neuen Erkenntnissen
angepasst, wobei die Anforderungen an die Qualität der Verzinkung
verschärft wurden.
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8. Gibt es außer der Inhibierung
keine andere Möglichkeit, Korrosionsschäden in Hausinstallationen
entgegenzuwirken?
Die neue novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV),
die am 21.05.2001 verab-schiedet wurde und am 01.01.2003 in Kraft
tritt, enthält auch Anforderungen und Regelungen, welche
die Trinkwasserinstallationen betreffen. In § 17 TrinkwV
wird die Werkstoffauswahl in der Hausinstallation angesprochen,
wobei hier auch auf die Regeln der Technik verwiesen wird, die
zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich gilt, dass in
der Hausinstallation alle Werkstoffe eingesetzt werden können,
wenn die entsprechenden Grenzwerte der TrinkwV eingehalten werden.
Mit den bereits durchgeführten Untersuchungen in Heidenheim
können die Einsatzbereiche der untersuchten metallischen
Installationswerkstoffe angegeben werden. Damit sind Auskünfte
über Erfahrungen mit den untersuchten Installations-werkstoffen
und der vorliegenden Trinkwasserbeschaffenheit, wie dies die
neue TrinkwV vorsieht, möglich.
Nach dem jetzigen Stand der Technik hat sich die Phosphat-/Silikatzugabe
zum Trinkwasser als wirksamste und zugleich am besten zu praktizierende
Maßnahme zum Schutz vor Korrosionsschäden in Hausinstallationen
erwiesen. Eine Enthärtung des Wassers in Hausenthärtungsanlagen
schützt hingegen nicht, wie dies fälschlicherweise
häufig behauptet wird, vor Korrosionsschäden.
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9. Da nicht überall Korrosionsschäden
auftreten, stellt sich die Frage, welche Rolle die chemische
Zusammensetzung des Wassers spielt?
Mängelbehaftete Installationen reagieren auf die
unterschiedlichen Wässer in unterschiedlicher Weise. Neben
einer Reihe anderer Faktoren spielen insbesondere die im Wasser
enthaltenen Korrosionsinhibitoren eine Rolle. Bei
diesen handelt es sich um Spurenstoffe, wie z.B. Phosphat und
einige organische Inhaltsstoffe (Huminstoffe) die, wenn sie in
ausreichender Menge im Wasser vorhanden sind, auch bei mangelhaften
Installationen Rostwasser und Zinkgeriesel verhindern können.
Oberflächenwasser und oberflächennahes Grundwasser
enthält solche Inhibitoren meist schon von Natur aus. Das
von den Stadtwerke Heidenheim gelieferte Trinkwasser stammt zu
100 % aus hochreinen Grundwasservorkommen der Schwäbischen
Alb, die naturbedingt nur wenige Phosphat und Huminstoffe enthalten.
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10. Wie stellt sich der Gesetzgeber
zur Frage der Zumischung von Inhibitoren zum Trinkwasser?
Aufgrund des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetzes
wurden folgende Verordnungen erlassen, die sich mit dem Lebensmittel
Trinkwasser befassen:
Trinkwasser-Verordnung
Phosphate und Silikate sind danach zur Aufbereitung
von Trinkwasser zugelassen. Sie dürfen im Trinkwasser höchstens
bis zu einer Menge von 5 mg/l P2O5 und 40 mg/l SiO2 enthalten
sein. Die verwendeten Aufbereitungsstoffe z.B. Inhibitoren müssen
regelmäßig durch einen Hinweis einmal jährlich
öffentlich bekannt gegeben werden.
Der Phosphat- und Silikatgehalt muss regelmäßig ermittelt
werden und die Aufzeichnungen (Messungen der Konzentrationen)
müssen den Kunden zugänglich gemacht werden.
Die Phosphate und Silikate, die Lebensmitteln zugesetzt werden,
müssen bestimmte Reinheitsanforderungen erfüllen. Es
dürfen somit nur hygienische unbedenkliche Stoffe für
die Aufbereitung von Trinkwasser zudosiert werden.
Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 wurde
die Trinkwasserverordnung erlassen. Danach muss der Inhaber einer
Wasserversorgungsanlage dem Gesundheitsamt eine Änderung
der Beschaffenheit des Trinkwassers anzeigen.
DIN 2000
Abschnitt 5.2.2: Im Trinkwasser dürfen Stoffe
nur in solchen Konzentrationen enthalten sein, dass selbst bei
lebenslangem Genuss und Gebrauch eine Schädigung der menschlichen
Gesundheit nicht zu besorgen ist.
Abschnitt 4.6, letzter Satz: Zusatzstoffe müssen den
höchsten Reinheitsanforderungen nach den Regeln der Technik
entsprechen, soweit in diesen verschiedenen Güteklassen
festgelegt werden.
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11. Ist Phosphat für die menschliche
Gesundheit schädlich?
Phosphor ist ein lebensnotwendiges Element. Der Mensch
nimmt pro Tag etwa 6 g Phosphat (PO4) mit der Nahrung auf. Über
das mit einer Phosphatmenge von 1,5 mg/l versetzte Trinkwasser
wird ihm bei einer täglichen Aufnahme von 2,5 Liter somit
3,75 mg PO4 zugeführt. Das sind ca. 0,06 % der täglichen
Phosphataufnahme aus Lebensmitteln.
Relativ große Phosphatmengen sind dagegen in süßen,
alkoholfreien Getränken zur Geschmacksstabilisierung beigemischt.
Z.B. enthalten Orangensäfte teilweise über 400 mg/l
Phosphate, d.h. in einer 1,0 Liter-Flasche sind also soviel Phosphate
enthalten wie in etwa 270 Liter Wasser.
Bei koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken ist ein Zusatz
von Phosphaten in Höhe von 700 mg/l nach dem Lebensmittelrecht
zulässig, auch in Bier sind beispielsweise ähnlich
hohe Mengen enthalten.
Bei der Herstellung von Wurst- und Fleischwaren sowie bestimmten
Käsesorten werden ebenfalls Phosphate in größeren
Mengen zugegeben.
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12. Können Inhibitoren im Trinkwasser
bei der Lebensmittelzubereitung störend sein?
Die Phosphat-/Silikatbeimischung hat keinerlei Auswirkung
auf Geruch, Geschmack und Bekömmlichkeit des Trinkwassers
bzw. auf die Lebensmittelzubereitung.
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13. Hat die Inhibierung Auswirkungen
auf die Wasserhärte und damit auf die Waschmitteldosierung?
Bei der von den Stadtwerke Heidenheim geplanten Dosierung
von Ortho-/Polyphosphaten kann diese Frage verneint werden. Die
Waschmitteldosierung richtet sich weiterhin nach dem Härtebereich
2-3.
Die Versuchsergebnisse weisen jedoch daraufhin, dass Enthärtungsanlagen
in Privathaushalten künftig unnötig sind. Dadurch können
die Kosten für private Entkalkungsanlagen vermieden werden.
Des Weiteren werden weniger Enthärtungsmittel benötigt,
so dass dadurch den Stadtwerke-Kunden noch weitere Kostenvorteile
entstehen.
Damit stellt die zentrale Dosierung von Inhibitoren sowohl bei
den Investitionen als auch bei den Betriebskosten eine kostengünstige
Alternative zur zentralen und natürlich auch zur kostenintensiven
hausinternen dezentralen Wasserenthärtung dar. Ein weiterer
Vorteil dieses Verfahrens ist in der kurzen zeitlichen Umsetzung
zu sehen.
Der Nutzen für unsere Kunden ist jedoch erheblich, da wie
bereits erwähnt, eine deutliche geringere Verkalkung von
Warmwassergeräten (Durchlauferhitzer, Warmwasserspeichern,
Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kaffeemaschinen etc.) erfolgt.
Das bedeutet Kostenersparnisse für die Stadtwerke-Kunden.
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14. Wirkt sich die zentrale Zugabe
von Inhibitoren auf Einzeldosierungsanlagen aus?
Nach Einführung der zentralen Phosphat-/Silikatdosierung
zum Heidenheimer Trinkwasser wird sich eine Dosierung im Hause
insbesondere aber bei noch nicht oder nur schwach geschädigten
Hausinstallationen erübrigen. Hier empfehlen wir private
Wasserdosieranlage außer Betrieb zu nehmen. Generelle Regeln
lassen sich jedoch nicht aufstellen, da die Korrosionsfälle
zu unterschiedlich gelagert sind.
Die Stadtwerke Heidenheim werden ein neuartiges Dosierverfahren
(Integrationsverfahren) einsetzen, dass sich sowohl durch Umweltfreundlichkeit
als auch durch hohe Wirtschaftlichkeit auszeichnet. Dieses Verfahren
unterscheidet sich grundsätzlich von den in Hausdosieranlagen
üblichen Dosierverfahren, die mit einer Dosierlösung
arbeiten. Das neuzeitliche Integrations-Verfahren erlaubt beliebige
Mischungen von Phosphaten und Silikaten, verhindert somit unnötige
Überdosierungen so dass eine optimale Betriebsweise möglich
ist, und entspricht voll und ganz dem Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung.
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15. Durch welche zusätzlichen
Maßnahmen kann die Wirkung der Inhibierung unter-stützt
werden, um aufgetretenes Rostwasser und Zinkgeriesel nachhaltig
zu bekämpfen?
Zur Sanierung von Zinkgeriesel und Rostwassser sollte
das Wasser mit ausr. großer Fließgeschwindigkeit
entnommen werden. Günstige Fließbedingungen lie-gen
vor, wenn an der Zapfstelle ca. 5 bis 10 Liter/min. entnommen
werden. Perlatorsiebe in Armaturen, welche die Wasserentnahme
zu stark drosseln, sollten durch Strahlregler (z.B. mit selbsttätigem
Spülkegel, der eingedrungene Feststoffe bis Ø 1 mm
einfach ausspült) ersetzt werden. Die
Eckventile vor den Armaturen sollten nicht eingedrosselt sein.
In schwieriger gelagerten Fällen ist es jedoch meist erforderlich,
die Sanierung durch Spülungen zu unterstützen. Dabei
sollte stets mit größtmöglicher Spülgeschwindig-keit
so lange gespült werden, bis das Wasser klar austritt und
keine Zinkgeriesel-partikel mehr ausgeschwemmt werden. Die Sanierung
tritt um so schneller und nachhaltiger ein, je besser die locker
anhaftenden Korrosionsprodukte aus dem Inneren der Rohre entfernt
werden.
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16. Wie wirkt sich die Inhibitiorzugabe
zum Trinkwasser auf Gewässer aus?
Der Phosphateintrag über das Abwasser liegt heute
bei 15 000 mg Phosphat (PO4) pro Einwohner und Tag. Der größte
Teil dieser Menge stammt aus den Wasch- und Reinigungsmitteln.
Bei einem täglichen Verbrauch von 125 Liter Wasser pro Einwohner
und Tag, das mit 1,5 mg/l Phosphat versetzt wurde, entspricht
dies einem zusätzlichen Eintrag in das Abwasser von 187
mg je Einwohner oder 1,25% des Normaleintrages.
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Fragen |
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Sollten Sie Fragen zur Trinkwasser-Inhibierung haben, wird Herr
Huber sie gerne beantworten.
Tel.:07321/ 328-225 |
oder
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